Verhaltenskodex für Lieferanten
Präambel
Klares Denken und Handeln, Unternehmergeist und Leidenschaft sowie die Verpflichtung zu Compliance und Integrität zeichnen die Mitarbeitenden von Rentschler aus und sind maßgeblich für den Erfolg unseres Unternehmens verantwortlich. Diese Aspekte bilden die Grundlage für unsere Beziehungen zu Kunden, Geschäftspartnern, Interessenvertretern und Interessengruppen, Gemeinden und untereinander. Sie sind ausschlaggebend für unseren Erfolg und die Aufrechterhaltung unserer Reputation als eines der führenden Auftragsentwicklungs- und -herstellungsunternehmen (CDMO).
Rentschler verpflichtet sich zu Zuverlässigkeit und Verantwortung, zu gegenseitigem Vertrauen und Respekt, zu einer starken Kultur der Ethik und Integrität sowie zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Im Jahr 2021 nahm Rentschler zum ersten Mal am renommierten Nachhaltigkeitsrating ecovadis teil und wurde mit einer Silbermedaille ausgezeichnet.
Im Rahmen unserer Verpflichtung zu den Grundsätzen des Rentschler Verhaltenskodex erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten verankerten Grundsätze anerkennen und einhalten sowie sicherstellen, dass auch ihre eigenen Lieferanten diese Grundsätze einhalten. Rentschler wird bei der Auswahl und Bewertung seiner Lieferanten die Einhaltung dieser Grundsätze überwachen und deren Umsetzung bei der Bereitstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen bewerten. Wir behalten uns das Recht vor, die Fortführung der Geschäftsbeziehungen neu zu bestimmen, wenn ein Lieferant gegen diese Grundsätze verstößt und sich nicht auf einen Verbesserungsplan einigen kann oder diesen nicht umsetzt.
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten wird unseren Lieferanten mit dem Ziel bereitgestellt, unser gegenseitiges Verständnis für die Verhaltensweisen, die wir im Geschäftsalltag erwarten, zu stärken.
I. Ethik
Die Lieferanten sollen ihre Geschäfte auf ethische Weise führen und mit Integrität handeln. Die ethischen Elemente umfassen die folgenden Aspekte:
1. Integrität im Geschäftsleben
Jegliche Form von Bestechung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche und Veruntreuung ist verboten. Die Lieferanten sollen keine Vorteile gewähren, Bestechungsgelder oder andere ungesetzliche Anreize (z. B. Schmiergelder) zahlen oder annehmen oder sich an anderen illegalen Anreizen im Rahmen von Geschäfts- oder Regierungsbeziehungen beteiligen. Die Lieferanten sollen ihre Geschäfte im Einklang mit einem fairen und starken Wettbewerb und in Übereinstimmung mit allen geltenden Kartellgesetzen führen. Die Lieferanten sollen faire Geschäftspraktiken anwenden, einschließlich korrekter und wahrheitsgemäßer Kommunikation.
Lieferanten, die mit Rentschler Geschäfte pflegen oder pflegen wollen, sollten einem Mitarbeitenden von Rentschler, einem Regierungs-/Behördenvertreter oder einem anderen Geschäftspartner keine Geschenke, Zuwendungen, Bewirtungen, Mahlzeiten oder Unterhaltungsangebote machen, die die Entscheidung des Mitarbeitenden oder der Behörde in Bezug auf den Geschäftspartner beeinflussen oder den entsprechenden Anschein einer Beeinflussung erwecken könnten.
2. Datenschutz und geistiges Eigentum
Die Lieferanten sollen vertrauliche Informationen schützen und nur auf angemessene Weise verwenden und sicherstellen, dass die Privatsphäre aller Mitarbeitenden und Geschäftspartner sowie gültige Rechte an geistigem Eigentum geschützt werden.
3. Meldung von Bedenken
Alle Mitarbeiter sollen ermutigt werden, Bedenken oder illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz ohne Androhung von Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung zu melden. Die Lieferanten untersuchen die Vorfälle und ergreifen gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen.
4. Interessenkonflikt
Die Lieferanten sollen Rentschler alle Situationen offen legen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten, z.B. wenn Mitarbeitende von Rentschler berufliche, private und/oder erhebliche finanzielle Vorteile oder Interessen an einem der Unternehmen des Lieferanten haben.
5. Tierschutz
Tiere sollen, sofern dies auf Geschäfte des Lieferanten zutrifft, human behandelt und Schmerzen und Stress minimiert werden. Tierversuche sollten nur dann durchgeführt werden, nachdem sich darum bemüht wurde, die Anzahl der verwendeten Tiere zu reduzieren und die Verfahren zu verfeinern, um die Belastung zu minimieren. Auf Alternativen zu Tierversuchen sollte zurückgegriffen werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert und für die Aufsichtsbehörden akzeptabel sind.
6. Mineralien aus Konfliktgebieten
Die Lieferanten sollen sicherstellen, dass die an Rentschler gelieferten Produkte keine Metalle enthalten, die aus Mineralien oder deren Derivaten aus Konfliktgebieten stammen, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen.
II. Menschen und Arbeit
Die Lieferanten sollen die Menschenrechte der Arbeitnehmer wahren und sie mit Würde und Respekt behandeln. Zu den arbeitsrechtlichen Elementen gehören:
1. Frei gewählte Beschäftigung
Wir dulden keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit oder andere Arten von Zwangsarbeit in unserer Lieferkette. Praktiken wie die Einbehaltung von persönlichem Eigentum, Pässen, Löhnen, Ausbildungsnachweisen, Arbeitspapieren oder anderen Dokumenten aus unangemessenen Gründen sind nicht akzeptabel.
2. Kinderarbeit
Die Lieferanten müssen alle Arten von Kinderarbeit verbieten. Als Definition von Kinderarbeit gelten die Bestimmungen der Vereinten Nationen oder die lokal geltenden Gesetze und Vorschriften, je nachdem, welche strikter sind.
3. Diskriminierungsverbot
Die Lieferanten sorgen für einen Arbeitsplatz, der frei von Belästigung und Diskriminierung ist. Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Familienstand wird nicht geduldet.
4. Faire Behandlung
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihre Mitarbeitenden mit Würde und Respekt behandeln. Die Lieferanten sorgen für einen Arbeitsplatz, der frei von harter und unmenschlicher Behandlung, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Bestrafung, psychischer oder physischer Nötigung oder verbalem Missbrauch von Arbeitnehmern und ohne Androhung einer solchen Behandlung ist.
5. Löhne, Sozialleistungen und Arbeitszeiten
Die Lieferanten sollen die Arbeitnehmer gemäß den geltenden Lohngesetzen bezahlen, einschließlich Mindestlöhnen, Überstunden und vorgeschriebenen Leistungen. Die Entlohnung und die Sozialleistungen sollten darauf abzielen, den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Lieferanten sollen den Arbeitnehmern rechtzeitig mitteilen, auf welcher Grundlage sie entlohnt werden. Von den Lieferanten wird außerdem erwartet, dass sie den Arbeitnehmern mitteilen, ob Überstunden erforderlich sind und wie diese vergütet werden.
6. Vereinigungsfreiheit
Offene Kommunikation und direktes Engagement mit den Arbeitnehmern zur Lösung von Arbeitsplatz- und Vergütungsfragen werden gefördert. Die Lieferanten respektieren das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu versammeln, Gewerkschaften beizutreten oder nicht beizutreten, eine Vertretung zu suchen und einem Betriebsrat beizutreten, wie es in den örtlichen Gesetzen festgelegt ist. Wo das Vereinigungsrecht gesetzlich eingeschränkt ist, können die Lieferanten geeignete Alternativen der Zusammenarbeit mit ihrer Belegschaft anbieten. Die Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, mit der Unternehmensleitung offen über die Arbeitsbedingungen zu sprechen, ohne dass ihnen Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen drohen.
III. Gesundheit und Sicherheit
Die Lieferanten sollen angemessene Vorkehrungen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld treffen. Dies umfasst die folgenden Aspekte:
1. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihren Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld und aktiven Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bieten. Es soll ein Gesundheits- und Sicherheitsprogramm etabliert sein und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern, die im Zusammenhang mit oder während der Arbeit auftreten können. Von unseren Dienstleistern und Auftragnehmern, die an unseren Standorten arbeiten, wird erwartet, dass sie sich aktiv an unseren Sicherheitsprogrammen beteiligen.
Die Lieferanten sollen geeignete Kontrollen, sichere Arbeitsverfahren, vorbeugende Wartung und technische Schutzmaßnahmen vorsehen, um die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz und in den vom Unternehmen bereitgestellten Wohnräumen zu verringern. Gegebenenfalls stellen die Lieferanten ihren Mitarbeitenden eine angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Es soll ein kontinuierliches Verbesserungsprogramm zur Ermittlung, Messung und Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen/Zwischenfällen vorhanden sein.
2. Prozesssicherheit
Die Lieferanten sollen über Programme verfügen, um unbeabsichtigte Freisetzungen von chemischen oder biologischen Stoffen im Zusammenhang mit Betriebsabläufen und Prozessen zu verhindern oder abzumildern. Die Programme sollen den Risiken der Anlage und des Prozesses angemessen sein und ausreichen, um Schäden oder Beeinträchtigungen der Mitarbeitenden, der Umwelt oder der Anlage selbst zu verhindern.
3. Notfallschutz und -bekämpfung
Die Lieferanten sollen Notfallsituationen am Arbeitsplatz und in den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Wohnräumen erkennen und bewerten und deren Auswirkungen durch die Einführung eines angemessenen Brandschutzes, wirksamer Betriebskontinuitäts- und Notfallpläne, sowie regelmäßiger Übungen und Bekämpfungsmaßnahmen minimieren.
4. Produktsicherheit
Die Lieferanten müssen die Produktsicherheitsvorschriften einhalten, die Produkte ordnungsgemäß kennzeichnen und die Anforderungen an die Produkthandhabung mitteilen. Sie sollen Rentschler und den betroffenen Parteien die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen, die alle erforderlichen sicherheitsrelevanten Informationen für alle gefährlichen Stoffe enthalten, falls ein berechtigter Bedarf besteht. Dazu gehören Produktinformationen, Sicherheitsdatenblätter, Melde- oder Registrierungsbestätigungen, Verwendungszwecke und Expositionsszenarien. Die Lieferanten teilen proaktiv und transparent Informationen über die Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte ihrer Produkte mit Rentschler und allen relevanten Parteien.
IV. Umwelt
Wir sorgen uns um unseren Planeten und konzentrieren uns daher in unseren Anlagen nicht nur auf eine deutliche Abfallreduzierung, sondern auch auf den Einsatz der energieeffizientesten Geräte.
Die Lieferanten sollen umweltbewusst und effizient arbeiten und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich halten. Die Lieferanten sind angehalten, die natürlichen Ressourcen zu schonen, die Verwendung gefährlicher Stoffe nach Möglichkeit zu vermeiden und sich an Aktivitäten zu beteiligen, die der Wiederverwendung und dem Recycling dienen. Zu den Umweltelementen gehören:
1. Umweltbezogene und rechtliche Genehmigungen
Die Lieferanten sollen alle geltenden Umwelt- und Gesetzesvorschriften einhalten. Die Anforderungen des Minamata-, Stockholmer und Basler Übereinkommen müssen eingehalten werden. Alle erforderlichen Umweltgenehmigungen, -lizenzen, -informationen und -beschränkungen sind einzuholen, und die entsprechenden Betriebs- und Berichterstattungsanforderungen sind zu befolgen.
2. Abfall und Emissionen
Die Lieferanten sollen über Systeme verfügen, die die sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung oder Bewirtschaftung von Abfällen, Luftemissionen und Abwassereinleitungen gewährleisten. Alle Abfälle, Abwässer oder Emissionen, die die Gesundheit von Mensch und Umwelt beeinträchtigen können, sollen vor ihrer Freisetzung in die Umwelt in geeigneter Weise gehandhabt, kontrolliert und behandelt werden.
3. Verschüttungen und Freisetzungen
Die Lieferanten sollen ihre Anlagen so gestalten, dass die Freisetzung gefährlicher Stoffe in die Umwelt verhindert wird, und sie sollen über Systeme zur Eindämmung unbeabsichtigter Freisetzungen und Verschüttungen in die Umwelt verfügen.
4. Schonung natürlicher Ressourcen und Schutz des Klimas
Die Lieferanten sollen mit den natürlichen Ressourcen (z. B. Wasser, Energiequellen, Rohstoffe) sparsam umgehen und sie erhalten. Um die Erhaltung erneuerbarer natürlicher Ressourcen zu gewährleisten, sollen die Lieferanten die Anwendung anerkannter Nachhaltigkeitsstandards und -zertifizierungen fördern. Negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, die von den Lieferanten oder in ihrer Lieferkette verursacht werden, sollen minimiert oder beseitigt werden.
Unternehmen sind angehalten sich an die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie Materialreduzierung, -substitution, -sammlung, -austausch, -wartung, -wiederverwendung, -umverteilung, -aufarbeitung, -wiederaufbereitung und -recycling zu halten. Die Lieferanten sollen sich für die Entwicklung und den Einsatz von umwelt- und klimafreundlichen Produkten, Verfahren und Technologien einsetzen.
Die Lieferanten sollen kontinuierliche Verbesserungen der Umwelt sicherstellen und nachweisen, einschließlich einer Reduzierung von Rohstoffen, Energie, Emissionen, Freisetzungen, Lärm, Abfall, gefährlichen Stoffen und der Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen.
Engagement, aktive Teilnahme und Zertifizierung bei EHS-Initiativen oder -Agenturen, z. B. Ecovadis, PSCI usw., werden dringend empfohlen.
V. Qualität
Qualität ist ein übergreifender Grundsatz bei Rentschler Biopharma. Unabhängig von der Projektphase, ob in der Beratung, im Design, in der Umsetzungsreife oder in der Wirkstoffproduktion, ist höchste Qualität unser Leitbild.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie in ihren internen Prozessen und in ihrem Team allgemein anerkannte oder vertraglich vereinbarte Qualitätsstandards einhalten, um Waren zu liefern und Dienstleistungen zu erbringen, die den Anforderungen von Rentschler und seinen Kunden entsprechen, die zugesicherte Leistung erbringen und für den vorgesehenen Verwendungszweck sicher sind. Die Lieferanten sollen über ein umfassendes und präzises Qualitätsmanagement sowie über zuverlässige Qualitätskontrollmechanismen verfügen, die kontinuierlich überwacht und bei Bedarf regelmäßig angepasst werden sollten.
VI. Managementsysteme
Die Lieferanten sollen Managementsysteme einsetzen, die eine kontinuierliche Verbesserung und die Einhaltung aller geltenden Gesetze erleichtern und eine kontinuierliche Verbesserung im Hinblick auf die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten dargelegten Erwartungen fördern. Dies beinhaltet die folgenden Aspekte:
1. Bekenntnis und Verantwortung
Die Lieferanten sollen sich durch die Bereitstellung ausreichender Ressourcen zu den in diesem Dokument beschriebenen Aspekten bekennen/verantworten.
2. Gesetzliche- und Kundenanforderungen
Die Lieferanten sollen die geltenden Gesetze, Vorschriften, Normen und relevanten Kundenanforderungen identifizieren und einhalten.
3. Risikomanagement
Die Lieferanten sollen über Mechanismen verfügen, um die beschriebenen Risiken in allen Bereichen und in Bezug auf alle geltenden Anforderungen angemessen zu identifizieren und zu steuern.
4. Dokumentation
Die Lieferanten sollen die erforderliche Dokumentation vornehmen, um die Übereinstimmung mit diesen Erwartungen und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu belegen.
5. Schulung und Kompetenz
Die Lieferanten sollen über ein Schulungsprogramm verfügen, das ein angemessenes Niveau an Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Managements und der Mitarbeitenden erreicht, um die geltenden Grundsätze dieses Verhaltenskodex für Lieferanten sowie die geltenden Gesetze, Vorschriften und allgemein anerkannten Normen zu berücksichtigen.
6. Kontinuierliche Verbesserung
Die Lieferanten sollen eine kontinuierliche Verbesserung zusichern, indem sie Leistungsziele festlegen, Umsetzungspläne ausführen und notwendige Abhilfemaßnamen für Mängel ergreifen, die bei internen oder externen Bewertungen, Inspektionen und Managementprüfungen festgestellt wurden.
7. Kommunikation
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie über wirksame Systeme verfügen, um die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten dargelegten Grundsätze an Arbeitnehmer, Auftragnehmer und Lieferanten im weiteren Verlauf der Lieferkette weiterzugeben.
VII. Umsetzung der Grundsätze des Verhaltenskodex für Lieferanten
Die Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsätze durch die Lieferanten kann durch Verweis auf ihren eigenen Verhaltenskodex oder ihre Unternehmenspolitik, die vergleichbare Standards enthält, nachgewiesen werden. Verfügt ein Lieferant nicht über solche Standards, wird von ihm erwartet, dass er sich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex für Lieferanten verpflichtet.
VIII. Fragen oder Bedenken äußern
Mitarbeitende von Lieferanten sollten sich an ihre eigene Rechts-/Compliance-Abteilung wenden, um interne Ethik- und Compliance-Bedenken zu klären. Könnten diese Bedenken auch Rentschler als Vertragspartner des Lieferanten betreffen, muss Rentschler unverzüglich vom Lieferanten informiert werden.
Haben Sie eine Frage insbesondere zu diesem Kodex, zur Compliance im Allgemeinen oder möchten Sie ein mögliches Fehlverhalten melden, stehen Ihnen die folgenden Kanäle zur Verfügung:
Unser Whistleblowing Web Intake (anonymes Meldesystem)
Web Intake: https://rentschler-biopharma-se.eqs-integrity.org